Steuerberater aus neun Ländern diskutierten über aktuelle Entwicklungen im Doppelbesteuerungsrecht
Mehr als 50 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerexperten aus neun Ländern diskutierten im Rahmen des alljährlichen Treffens der deutschsprachigen Kanzleien des Verbunds der AGN International in Regensburg über aktuelle Entwicklungen im Doppelbesteuerungsrecht und bei grenzüberschreitenden Abschlussprüfungen. Organisiert wurde das Treffen von der Regensburger Steuerkanzlei SH+C.
AGN International ist ein Verbund von mehr als 200 unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften aus 90 Ländern der Welt. Ein Mitglied dieses Verbunds ist auch die Regensburger Steuerkanzlei SH+C, die in diesem Jahr erstmals die dreitägige Tagung der deutsprachigen AGN-Kanzleien organisierte. Insgesamt 54 Teilnehmer aus 20 Kanzleien aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Liechtenstein, Luxemburg, Tschechien, der Slowakei sowie Hongkong waren dazu nach Regensburg gekommen.
Im Rahmen der Fachtagung wurde drei Tage lang über die unterschiedlichsten Fragen des Doppelbesteuerungsrechts und der nationalen Besteuerung diskutiert, wobei die Themen jeweils aus der Sichtweise der einzelnen Teilnehmerstaaten beleuchtet wurden. Einen großen Block bildete die Fragestellung der Besteuerung von Arbeitnehmern bei grenzüberschreitenden Entsendungen („Expatriates“). Innerhalb der Europäischen Union bestehen in diesem Bereich eine Vielzahl bilateraler Doppelbesteuerungs- und Sozialversicherungsabkommen, deren Anwendung und Auslegung von den Experten länderübergreifend hinterfragt werden konnte.
Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Betriebsstätten nach Doppelbesteuerungsabkommen wurden durch Diplom-Finanzwirtin Helene Wilhelm vorgestellt, die diesen Bereich zuletzt als Referentin für Auslandsprüfung im Bayerischen Landesamt für Steuern in München verantwortete. und jetzt die Aus- und Fortbildung der Fachberater für internationales Steuerrecht am Münchner Institut Knoll betreut. Dabei wurde unter den Teilnehmern insbesondere die Entwicklungen der Auslegung von sogenannten Dienstleistungsbetriebsstätten, und dies vor allem in China diskutiert, von welcher viele Tagungsteilnehmer in der Beratungspraxis betroffen sind.
Weiterhin wurden Brennpunkte bei der Umsatzbesteuerung aus den einzelnen Teilnehmerländern vorgestellt. „Die Analyse zeigt, dass trotz EU-Binnenmarkt noch keine vollständige Harmonisierung bei der Umsatzsteuer erfolgt ist“, erläuterte SH+C-Steuerberater Matthias Winkler, der die Diskussionsrunde moderierte. Gerade am Beispiel der Umsatzbesteuerung von Konsignationslägern konnte die unterschiedliche Rechtsauslegung in den einzelnen Staaten verdeutlicht und geklärt werden.
Von größter Wichtigkeit für Unternehmen beim Eintritt in einen ausländischen Markt ist auch die Frage nach der Gründung einer landestypischen Rechtsform. Meist entscheidet man sich hier zur Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft wie beispielsweise in Tschechien zur Gründung einer s.r.o. (vergleichbar mit einer deutschen GmbH). Die Landesvertreter stellten daher die Besteuerung von Kapitalgesellschaften in den jeweiligen Ländern vor und gingen insbesondere auf Besonderheiten und mögliche Gestaltungsoptionen für ausländische Unternehmen ein. Dabei wurde deutlich, dass einige Staaten zwar mit nominal niedrigen Steuersätzen werben, aber durch eine Vielzahl von nicht abzugsfähigen Ausgaben die Steuerbemessungsgrundlage dann entsprechend angehoben wird, womit sich effektiv oftmals wesentlich höhere Steuerbelastungen ergeben können.
„Ein solch fachlicher Austausch mit ausländischen Kollegen ist für uns bei der Beratung von mittelständischen Unternehmen von entscheidender Bedeutung“, erläuterte SH+C-Geschäftsführer und Wirtschaftsprüfer Richard Hempe am Rande der Tagung. Nahezu jedes mittelständische Unternehmen unterhält heute grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen. und mit jeder Geschäftsbeziehung ins Ausland stellen sich die Entscheidungsträger im Unternehmen die Frage über die Belastung mit Steuern und sonstigen Abgaben im Ausland. Durch einen Verbund wie AGN International können die Mitgliedskanzleien dabei ihren Mandanten auch über die Grenze hinweg eine kompetente Beratung durch zumeist persönlich bekannte Berufskollegen bieten.
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